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Mitgliedschaft

Mitgliedsanträge

Die Mitgliedschaft in der Fachgruppe FoMSESS müssen Sie gegenüber der Gesellschaft für Informatik e.V. erklären. Dafür gibt es ein Formular, dass Sie hier herunterladen können.

Ab sofort besteht die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft ohne die Verpflichtung einer Mitgliedschaft in der GI.

Bitte beachten: Aus organisatorischen Gründen werden Sie nicht automatisch in unsere Mailingliste eingetragen, wenn Sie sich mit diesem Formular anmelden (auch wenn Sie darin Ihre E-Mail-Adresse zum Zusenden von Informationen freigeben).

Mitgliedsgebühr

Für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Informatik e.V. zahlen Sie die jeweilige Mitgliedsgebühr. Dafür erhalten Sie u. a. das Informatik Spektrum und Zugang zu einer Reihe weiterer Annehmlichkeiten.
Für die Mitgliedschaft in der Fachgruppe FoMSESS werden derzeit keine zusätzlichen Mitgliedsgebühren erhoben.

Das bekommen Sie dafür

Durch Mitgliedschaft in der GI-Fachgruppe FoMSESS dokumentieren Sie Ihre Zugehörigkeit zu einer Community, die sich mit einem grundlegend wichtigen Themengebiet der IT-Sicherheit beschäftigt - der Anwendung von formalen Methoden und Software Engineering auf die Entwicklung sicherer Systeme.
Über unsere Mailingliste erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zum Thema und können selbst an der Fortentwicklung dieses noch jungen Fachgebiets mitwirken. Die Gesellschaft für Informatik öffnet Ihnen hierfür die Türen, indem sie Möglichkeiten zur Publikation und Diskussion, zur Veranstaltung von Workshops, Tagungen und Fachgesprächen bereitstellt, durch die Ihr fachliches Interesse einem überregionalen Fachpublikum kundgetan wird.
Durch Ihre Mitgliedschaft in der Fachgruppe FoMSESS tragen Sie auch mit dazu bei, dass dieses Themengebiet angemessen in der Informatik wahrgenommen wird.
Selbstverständlich können Sie als Mitglied an der Fortentwicklung der Fachgruppe und der von ihr vertretenen Themen mitwirken. Als FG-Mitglied haben Sie eine Stimme in der regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht zur Fachgruppenleitung, die alle 2-3 Jahre neu gewählt wird.